Die aktivierte Remote-Wipe-Funktionalität in unserem Exchange-Dienst ermöglicht den Administratoren (und dem jeweiligen Besitzer des mobilen Gerätes) im Verlustfall von Ferne alle Daten auf dem Gerät zu löschen und es damit in den Auslieferungszustand zu versetzen. Bei der Einrichtung eines Exchange-Kontos auf mobilen Geräten muss der Aktivierung der Remote-Wipe-Funktionalität zugestimmt werden.
Rechtlich wird „Remote-Wipe“ von der Abt. Informationssicherheit unterstützt:

Von: Informationssicherheit
Liebe Kollegen,
bezugnehmend auf eine Anfrage zu o.g. Funktionalität im Dienstverhältnis muss der Dienststelle die Möglichkeit gegeben werden, bei Verlust, Diebstahl bzw. Kompromittierung, etc., ein betroffenes Endgerät sicher löschen zu können.
Die Nutzung privater Endgeräte für dienstliche Zwecke ist gemäß § 15 Nr. 8 IT-Ordnung der TU Dresden wie folgt geregelt: "Die Nutzung privater Endgeräte (Laptops, Smartphones, Tablets) für dienstliche Zwecke ist zulässig, wenn die gleichen Standards wie für TUD IT-Technik angewendet werden, dies betrifft vor allem die Datensicherung und Verschlüsselung der Daten..."
Die Entscheidung, ob ein privates Endgerät für dienstliche Zwecke auf TUD-Infrastruktur zugreifen darf, obliegt der Leiterin bzw. dem Leiter der Struktureinheit. Es besteht somit kein Anspruch auf die Zulassung privater Endgeräte.
Jens Syckor