Sie wurden Opfer unerlaubter Telefonwerbung und möchten dies melden?
Dazu wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur. Zur Meldung werden folgende Angaben benötigt:
Die Art und Weise der Gesprächsführung kann sich auf die Höhe des Bußgeldes auswirken.
Beschwerden sind per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich. Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen.
Phishing-Anrufe, bei denen unerlaubt nach Kontodaten und Passwörtern gefragt wird, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden.
Bei VoIP-Telefonen vom Typ CP-8851 (Chef/Sek-Telefone) können Sie eine "Spamliste" pflegen und Anrufer, deren Rufnummer Sie kennen, abweisen.
Bei eingehenden Anrufen können Sie nach Rufannahme über den Softkey "Spam mark" (dazu über den Softkey "•••" ganz nach rechts blättern) einen Anruf in einen Spam-Filter legen. Sie können dabei unterscheiden, ob der Anrufer beim nächsten Mal nur mit einem roten Hinweistext markiert ("Telemarketer") oder aber gleich abgelehnt werden soll ("Potenzieller Betrug", Anrufer erhält immer das Besetztzeichen). Bei letzterem wird das laufende Gespräch auch gleich beendet. Im Filter liegende Rufnummern können über die Einstellungen -> Liste mit Spam-Anrufen bearbeitet (Wechsel des Spam-Typs) oder aus der Liste wieder entfernt werden (kein Spam).
Bei einem Reset des Tischtelefons ist die Spam-Liste leider wieder leer und muss erneut befüllt werden.
Für alle anderen VoIP-Devices bietet der Hersteller derzeit keine nutzerindividuelle Einstellung und Pflege von Spam-Listen an.