Melde- bzw. Beschwerdewege

Sie wurden Opfer unerlaubter Telefonwerbung und möchten dies melden?

Dazu wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur. Zur Meldung werden folgende Angaben benötigt:

Die Art und Weise der Gesprächsführung kann sich auf die Höhe des Bußgeldes auswirken.

Beschwerden sind per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich. Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen.

Phishing-Anrufe, bei denen unerlaubt nach Kontodaten und Passwörtern gefragt wird, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden.

"Spam-Filter" am Telefon

Bei VoIP-Telefonen vom Typ CP-8851 (neuere Chef/Sek-Telefone) können Sie eine "Spamliste" pflegen und Anrufer, deren Rufnummer Sie kennen, abweisen. Informationen dazu finden Sie auf unseren Webseiten.